Fahrerausbildung
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Das Führen eines Gabelstaplers gilt als gefährliche Arbeit im Sinne von § 8 Absatz 1 Nummer 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Nennen Sie es Staplerfahrerschule, Staplerführerschein, Staplerfahrerkurs, aber die Ausbildung ist gemäss Art. 82 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) unabdingbar und somit auch von der Suva vorgeschrieben.
Die Linde School bietet Schulungen gemäß der CFSL-Richtlinie 6518 und den neuen R1-R4 und S
- Für Informationen: info@geniomeccanica.ch
Grundkurse mit regelmäßigen Terminen
- Grundschulung für Trolley-Fahrer: für Mitarbeiter mit wenig oder keiner Erfahrung in der Bedienung mobiler Maschinen, wie Auszubildende oder neue Mitarbeiter
- Grundschulung für erfahrene Fahrer: für Mitarbeiter mit mehr Erfahrung in der Bedienung anderer mobiler Maschinen, wie z.B. Baumaschinen, Mobilkräne (Kategorie A nach KranV), LKW und Landmaschinen
- Auffrischungskurs für erfahrene Gabelstaplerfahrer mit Führerschein: hilft den Teilnehmern, ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse aufzufrischen. Ein Auffrischungskurs wird alle 4 Jahre empfohlen.
Die Linde Schule organisiert weitere Kurse auf Anfrage des Kunden.